Unser Angebot

Wir erstellen Verkehrswertgutachten (Marktwertgutachten) i.S.d. § 194 Baugesetzbuch (BauGB). Verkehrswertgutachten werden üblicherweise erstellt für:

unbebaute Grundstücke

  • begünstigtes Agrarland
  • Rohbauland
  • Bauerwartungsland
  • Bauland

Wohnimmobilien

  • Eigentumswohnungen und sonst. Teileigentum
  • freistehende Einfamilienhäuser
  • Reihenhäuser
  • Doppelhaushälften
  • Geschosswohnungsbauten

Renditeobjekte

  • Wohn- und Geschäftshäuser
  • Geschäftshäuser (Mischnutzung: Einzelhandel / Büro)
  • Buroimmobilien

Sonstige

  • Spezialimmobilien (Industrieliegenschaften, Einzelhandelsimmobilien, Hotelimmobilien usw.)
  • Bauernhöfe (im Außenbereich)
  • sonstige privilegierte Außenbereichsliegenschaften

Übliche Zwecke und ergänzende Leistungen:

  • Ermittlung des Verkehrswertes gemäß § 74 a Abs. 5 ZVG.
  • Marktwertermittlung bei Immobilien-kauf bzw. –verkauf (§194 BauGB).
  • Beleihungswertermittlung (BelWertV).
  • Prozessunterstützend bei der Bilanzierung nach IFRS.
  • Simulation zu Investitionsentscheidungen DCF-Verfahren / Ellwood-Verfahren.
  • Immobilien– und Marktanalysen (Due Diligence Prüfung).
  • Grundbesitzbewertung für Erbfall und Schenkung.
  • In Fällen von Ehescheidungen bzw. Vermögensauseinandersetzungen.
  • Bewertung von Rechten und Belastungen an Grundstücken.
  • Immobilienkauf- und Immobilienverkaufsberatung.

Wir erstellen Mietwertgutachten (Wohnraum oder Gewerberaum) um die ortsübliche Vergleichsmiete gem. §558 BGB oder die Marktmiete (Gewerbe) nachzuweisen. Benötigt werden derartige Gutachten für:

  • Miethöheauseinandersetzungen (gerichtlich und außergerichtlich)
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