Wir erstellen Verkehrswertgutachten (Marktwertgutachten) i.S.d. § 194 Baugesetzbuch (BauGB). Verkehrswertgutachten werden üblicherweise erstellt für:
unbebaute Grundstücke
- begünstigtes Agrarland
- Rohbauland
- Bauerwartungsland
- Bauland
Wohnimmobilien
- Eigentumswohnungen und sonst. Teileigentum
- freistehende Einfamilienhäuser
- Reihenhäuser
- Doppelhaushälften
- Geschosswohnungsbauten
Renditeobjekte
- Wohn- und Geschäftshäuser
- Geschäftshäuser (Mischnutzung: Einzelhandel / Büro)
- Buroimmobilien
Sonstige
- Spezialimmobilien (Industrieliegenschaften, Einzelhandelsimmobilien, Hotelimmobilien usw.)
- Bauernhöfe (im Außenbereich)
- sonstige privilegierte Außenbereichsliegenschaften
Übliche Zwecke und ergänzende Leistungen:
- Ermittlung des Verkehrswertes gemäß § 74 a Abs. 5 ZVG.
- Marktwertermittlung bei Immobilien-kauf bzw. –verkauf (§194 BauGB).
- Beleihungswertermittlung (BelWertV).
- Prozessunterstützend bei der Bilanzierung nach IFRS.
- Simulation zu Investitionsentscheidungen DCF-Verfahren / Ellwood-Verfahren.
- Immobilien– und Marktanalysen (Due Diligence Prüfung).
- Grundbesitzbewertung für Erbfall und Schenkung.
- In Fällen von Ehescheidungen bzw. Vermögensauseinandersetzungen.
- Bewertung von Rechten und Belastungen an Grundstücken.
- Immobilienkauf- und Immobilienverkaufsberatung.
Wir erstellen Mietwertgutachten (Wohnraum oder Gewerberaum) um die ortsübliche Vergleichsmiete gem. §558 BGB oder die Marktmiete (Gewerbe) nachzuweisen. Benötigt werden derartige Gutachten für:
- Miethöheauseinandersetzungen (gerichtlich und außergerichtlich)
Matthias Kirchner und Dietmar Neugebauer sind seit über 30 Jahren beruflich in der deutschen Immobilienwirtschaft aktiv und über 25 Jahre als Immobiliensachverständige u.a. im Rheinland (Nordrhein-Westfalen) ansässig. Wir sind Diplom-Sachverständige (DIA) für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Mieten und Pachten und nach der EU-Norm DIN ISO 17024 (DIA) zertifiziert.