Unterlagen

Um eine Immobilie zuverlässig bewerten zu können, ist die Prüfung objektspezifischer Unterlagen und eine Ortsbesichtigung erforderlich. Hierbei ist zwischen obligatorischen und ergänzenden Unterlagen wie folgt zu unterscheiden:

Obligatorische Objektunterlagen bei unbebauten Grundstücken

  • Grundbuchauszug
  • Auszug aus dem Liegenschaftsbuch
  • Flurkarte / Lageplan
  • Auszug aus dem Baulastenverzeichnis
  • Erschließungsbeitragsbescheinigung
  • Auskunftsmitteilung der Gemeinde (z.B. zu § 42 Abs. 10 BauGB)
  • zusätzlich bei bebauten Grundstücken

  • Bauzeichnung, Maßstab 1:100 / Bauschein
  • Objektfotos
  • Baubeschreibung
  • Berechnung des umbauten Raumes
  • Berechnung der Nutzflächen / Wohnflächen
  • Rohbau- / Gebrauchsabnahmeschein
  • Grenzbescheinigung
  • Versicherungspolice der Brandversicherung
  • Betriebsgenehmigungen / Konzessionen
  • Auflistung besonderer Betriebseinrichtungen
  • Flächen-, Auslastungs- und Umsatzangaben
  • Ergänzende Unterlagen (je nach Objekt)

  • Kaufvertrag
  • Bodengutachten / Baugrunduntersuchung / Altlastenverdachtskarte
  • Gebäudedaten
  • Baukostenaufstellung / Kostenvoranschlag
  • Einheitswertbescheid / Bescheid Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer
  • Mietverträge / Protokolle der Eigentümerversammlung
  • Ältere Wertermittlung, Standortanalysen / Branchenberichte
  • Prüfteste für Licht- und Kraftanlagen
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